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EULA

Nutzungsbestimmungen der Firma campusLan Software GmbH für campusLan BundleManager

Stand Stand Juli 2017

VERTRAGSGEGENSTAND campusLan Software GmbH gewährt dem Kunden Zugriff auf ein Computerprogramm, welches die von campusLan vorgefertigten Bundles an Softwareprogrammen von Drittherstellern im Rahmen einer einjährigen Subscription dem Nutzer zur Verfügung stellt. Der Quellcode des Tools wird nicht überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der vorgefertigten Bundles ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Gebrauchs zu verwenden. Der Zugriff auf die Bundles erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages für die Dauer von einem Jahr.

UMFANG DER NUTZUNG Die Nutzung ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Kunde darf das Computerprogramm  und die damit angeschlossenen Bundles ausschließlich für seine Organisation verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt Ihm überlassene Software für eine andere Organisation zu kopieren oder zu vervielfältigen ohne dafür gesonderte Nutzungsrechte einer weiteren Subscription erworben zu haben.

ÜBERNUTZUNG Im Falle der Übernutzung ist der Kunde je Übernutzungskopie bzw. je Übernutzungsnehmer zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, der 150 % gemäß aktueller Preisliste verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.

Die CampusLAN Software GmbH ist jederzeit berechtigt eine Lizenzprüfung (Audit) durchzuführen, oder durch einen Bevollmächtigten eine Prüfung durchführen zu lassen. Der Nutzer hat dazu Zugang zu den Systemen zu gewähren und in zumutbarem Rahmen mitzuwirken. Im Speziellen ist hier die Auskunftspflicht über die Anzahl der Organisationseinheiten die mit dem BundleManager ausgestattet worden sind, zu nennen.

VERÄNDERUNGEN, URHEBERRECHT Über den vorbezeichneten Zweck hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, ein Reverse Engineering (Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quell-Code rückwärts analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln. Sämtliche Urheber- und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben in vollem Umfang bei campusLan Software GmbH. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Änderung, Rückentwicklung, Übersetzung oder Vervielfältigung der Software, teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln, ist dem Kunden nicht gestattet. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Die Regelung des § 39 Abs. 2 UrhG bleibt unberührt. Der Benutzer erkennt an, dass sämtliche Schutzrechte an den CL Softwareprodukten bei campusLan verbleiben. Dieses sind insbesondere die Wahrnehmung von Urheber- und Verwertungsrechten, Logos, Warenzeichenrechten, Copyright, sowie Rechte und Gesetze, die geeignet sind, die Rechte von campusLan zu schützen.

KÜNDIGUNG campusLan Software GmbH kann den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde Raubkopien fertigt, das Computerprogramm unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung fortgesetzt vertragswidrigen Gebrauch von dem Computerprogramm macht. Nach Kündigung der Nutzung hat der Kunde die ihm überlassenen Datenträger und sonstige Materialien einschließlich aller etwa erstellter Kopien unverzüglich und vollständig an campusLan Software GmbH herauszugeben sowie sämtliche vorhandenen Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen.

ZUGRIFFSRECHTE AUF DIE VERTRAGSSOFTWARE Der Zugriff auf die Vertragssoftware und der dazugehörigen Leistungen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT DES KUNDEN  Der Kunde wird die Vertragssoftware nach Erhalt einspielen und installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen sowie etwaige Mängel unverzüglich campusLan Software GmbH mitteilen.

GEWÄHRLEISTUNG Mängel der gelieferten Software werden von campusLan Software GmbH innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Lieferung nach entsprechender schriftlicher Mitteilung durch den Kunden durch campusLan behoben. campusLan Software GmbH gewährleistet, dass das Computerprogramm den angegebenen Spezifikationen entspricht. campusLan Software GmbH übernimmt jedoch insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Computerprogramm störungsfrei mit Programmen betrieben werden kann, die beim Kunden über die empfohlene Softwarekonfiguration hinaus eingesetzt werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Computerprogramm verändert oder entgegen den Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages benutzt wird. Die Gewährleistung entfällt für alle im BundleManager enthaltenen Software-Bundles, die durch Dritte hergestellt worden sind.

HAFTUNG campusLan Software GmbH haftet außerhalb der Gewährleistung nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von campusLan Software GmbH oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden, unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Vertragssoftware typisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von campusLan Software GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird auf den Rechnungsbetrag der Vertragssoftware beschränkt. Dies gilt nicht im Falle des Fehlens wesentlicher zugesicherter Eigenschaften. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schaden- Minderungspflicht insbesondere für eine regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten auf externen Datenspeichern zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Programmfehlers unverzüglich alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat. Die gelieferte Software wurde von campusLan Software GmbH mit einem marktüblichen Virusscanner auf Virenfreiheit geprüft. Für dennoch durch Viren auftretende Schäden, übernimmt campusLan Software GmbH keine Haftung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere auch Datenverlust ist ausgeschlossen.

SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN Der Kunde wird campusLan Software GmbH unverzüglich von etwaiger Kenntnis über Verletzungen der Schutzrechte von campusLan Software GmbH durch Dritte informieren. In gleicher Weise wird der Kunde die campusLan Software GmbH in Kenntnis setzen, wenn er von Dritten aufgrund etwaiger Schutzrechtsverletzungen durch die Vertragssoftware in Anspruch genommen wird. Der Kunde wird der campusLan Software GmbH Gelegenheit geben, ihn bei einer eventuellen diesbezüglichen Prozessführung in geeigneter Weise zu unterstützen. campusLan Software GmbH ist berechtigt, zur Schadensvermeidung dem Kunden eine geänderte Softwareversion zu liefern, die nicht mehr in die Schutzrechte Dritter eingreift.

WEITERGABE Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Softwareüberlassungsvertrag durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch campusLan Software GmbH. Diese wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ohne Zustimmung ist die Veräußerung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte gestattet, wenn die Software und etwaige weitere Materialien vollständig überlassen werden und sich der Dritte verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten.

PARTNERVERTRIEB Die Weitergabe oder Nutzung an den Endkunden durch den campusLan Vertriebspartner ist nur kostenpflichtig gestattet. Der campusLan Vertriebspartner erhält den Bundle Manager zu 20% des Listpreises ab Januar 2018. Die Konditionen des Vertriebspartners für den Endkunden können der Händlerpreisliste entnommen werden, die der Vertriebspartner im Juli 2017 erhält.   

SALVATORISCHE KLAUSEL Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Lizenzbedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche gelten, die nach wirtschaftlichem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz von campusLan Software GmbH.